Geschäftskunden / Vorsorge Unternehmen / Arbeitgeberwechsel

Arbeitgeberwechsel

Das genehmigte betriebliches Versorgungswerk (RCPA)

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber vor Erreichen des Rentenalters verlassen, ist es oft nicht möglich, die im Rahmen des betrieblichen Versorgungswerkes dieses Arbeitgebers gebildeten Ersparnisse direkt abzurufen oder sie in das betriebliche Versorgungswerk Ihres neuen Arbeitgebers zu übertragen.

 

Was ist zu tun? Übertragen Sie das angesparte Kapital in den RCPA von La Luxembourgeoise-Vie.

Der RCPA ist ein individueller Versicherungsvertrag, in dem Sie alle Beträge zusammenfassen können, die Sie während Ihrer Laufbahn bei Ihren verschiedenen Arbeitgebern gespart haben. Er erlaubt jedoch nicht, zusätzliche persönliche Einzahlungen zu tätigen.

 

Eine steuerfreie Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente...

Der Betrag der im Rentenalter ausgezahlten Leistung ist im Großherzogtum Luxemburg einkommenssteuerfrei. Es wird lediglich der Beitrag zur Finanzierung der Pflegeversicherung (derzeitiger Satz 1,4 %) einbehalten, der von dem an Sie ausgezahlten Leistungsbetrag abgezogen wird.

 

... und im Todesfall

Wenn Sie vor Erreichen des Rentenalters sterben, wird der für den Todesfall vorgesehene Betrag an den/die von Ihnen benannten Begünstigten ausgezahlt.

 

Ein persönlicher Vertrag

Der RCPA ist ein persönlicher Vertrag. Sie kommunizieren direkt mit La Luxembourgeoise-Vie und müssen nicht mehr über Ihren früheren Arbeitgeber gehen. Auch wenn Sie Ihre erworbenen Ansprüche auf das Betriebliches Versorgungswerk eines neuen Arbeitgebers übertragen möchten, müssen Sie nicht mehr die Zustimmung Ihres früheren Arbeitgebers einholen.

 

Ein sicherer Vertrag

Der RCPA ist ein Vertrag, der von der Inspection Générale de la Sécurité Sociale genehmigt wurde und dem geänderten Gesetz vom 8. Juni 1999 über betriebliche Versorgungswerke unterliegt.