Verreisen Sie vollkommen beruhigt! Die Reiseversicherungen von LALUX

Reiseversicherung - Pack Reise

Reiseversicherung - Pack Reise

Urlaub mit der Familie, Ausflüge zu zweit, allein die Welt erkunden? Die verschiedenen Reiseversicherungsvarianten von LALUX bieten Ihnen und Ihrer Familie einen idealen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz. Genießen Sie uneingeschränkt alle Ihre Fahrten weltweit, das ganze Jahr über. Sie sind gut versichert. Los geht's!

Reiseversicherung : die Vorteile von LALUX

Reiserücktritt

Mit der Reiseversicherung für das ganze Jahr werden Ihre Kosten für Stornierung oder Unterbrechung der Reise in Ausland sowie bis zu 4 Tage in Luxemburg bei Krankheit, Unfall, Todesfall oder einem umfangreichen Schadensfall in Ihrer Wohnung, etwa unmittelbar vor der Abfahrt, erstattet.

Flugverspätung

Ihr Flugzeug hat mehr als 4 Stunden Verspätung, der Flug ist überbucht und Sie können nicht mehr einchecken oder Sie verpassen Ihren Anschlussflug aufgrund des verspäteten vorangegangenen Flugs? Mit der ganzjährigen Reiseversicherung werden Ihre Hotelkosten sowie Ihre Kosten für Verpflegung und Transfer erstattet.

Erstattung der Selbstbeteiligung bei einem Mietfahrzeug

Wird Ihr Mietfahrzeug beschädigt, wird Ihnen die vom Autovermieter verlangte Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 2.500 € erstattet.

Jahresschutzbrief

Gesundheit vor allem! Die Jahresschutzbriefs kümmert sich um Sie im Falle einer unvorhergesehenen Krankheit oder eines Unfalls während Ihrer Ferien und Ausflüge ins Ausland. Darüber hinaus sind Rückführung, Suche oder Rettung abgedeckt.

 

Assistance-Leistungen 24h/24

Egal was passiert, Sie sind in guten Händen! Im Rahmen des Jahresschutzbriefs profitieren Sie in Notfällen von den besten Leistungen: Ob sprachliche Unterstützung, Übermittlung von Kontaktinformationen von Krankenhäusern, Organisation des Transports oder der Verlegung in eine Spezialklinik, Informationsaustausch mit dem Hausarzt oder den Angehörigen – mit LALUX sind Sie nie allein.

Ihr Gepäck

Während Ihrer Reisen ist Ihr Gepäck bei Verlust oder Beschädigungeninfolge eines Diebstahls, Überfalls oder jeder anderen unfallähnlichen Ursache versichert. Die Versicherung deckt auch Ihre elektronischen Geräte, den Inhalt Ihres Dachkoffers, Fahrräder und Ski, aber auch die von Ihnen gemietete Sportausrüstung (Ski, Surfbretter, Stand-Up-Paddles usw.) ab. Und wenn Ihr Gepäck Verspätung hat, werden die Kosten für Ersatzkäufe und dringend notwendige Käufe erstattet.

Informationsvideo

Dokumente

Lalux Document Img Alt

easyPROTECT Reise

Lalux Document Img Alt

easyPROTECT

Bündeln Sie alle Ihre Versicherungen in einem Vertrag

Ist der Abschluss einer Reiseversicherung sinnvoll?

Eine Reiseversicherung ist der beste Schutz gegen unvorhergesehene gesundheitliche oder logistische Probleme auf Ihren Reisen. Sie kann Kosten für medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte, Rücktransport, Buchungsstornierungen und Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken übernehmen. Einwohner Luxemburgs können zwar die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nutzen, diese ist jedoch auf Notfallbehandlungen in der EU bzw. im EWR beschränkt und umfasst keinen Rücktransport. 
Wenn Sie beispielsweise in den Vereinigten Staaten ins Krankenhaus müssen, kann die Rechnung extrem hoch ausfallen: Im Jahr 2023 betrugen die durchschnittlichen Kosten für einen Tag im Krankenhaus laut der Kaiser Family Foundation etwa 3.130 €. 

Angesichts dieser Beträge scheint die Reiseversicherung eindeutig ein unerlässliches Sicherheitsnetz zu sein, mit dem Sie im Falle eines medizinischen Notfalls im Ausland extreme Unkosten verhindern  können. Reisen Sie ganz entspannt! 

Ist der Abschluss einer Reiseversicherung obligatorisch?

In Luxemburg besteht für Gebietsansässige keine nationale gesetzliche Vorschrift für den Abschluss einer Reiseversicherung. Dennoch geben bestimmte Staaten diese Bedingung für den Erhalt eines Visums oder die Genehmigung der Einreise in das jeweilige Land vor.

  • In Kuba ist die Reisekrankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben, dies seit der Resolution Nr. 168/2010, gemäß derer alle ausländischen Reisenden eine gültige Versicherungsbescheinigung vorlegen müssen, mit der Behandlungen während des Aufenthalts abgedeckt sind.
  • Einige touristische Dienstleister (Kreuzfahrtgesellschaften, Trekking-Agenturen, Tauchschulen, …) können eine Buchung mangels Versicherungsnachweis, der Unfälle, Rücktransport oder Stornierungen abdeckt, ablehnen.

Es wird geraten, die Anforderungen des Reiselandes und der Dienstleister systematisch zu prüfen, um zu vermeiden, dass die Einreise oder eine Behandlung während des Aufenthalts abgelehnt wird.