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Ich habe gerade ein Haus gekauft. Bin ich verpflichtet, die Versicherung des früheren Eigentümers zu übernehmen?

Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Teilen Sie dem Verkäufer nur mit, dass Sie sich um die Versicherung selbst kümmern und er den bestehenden Vertrag kündigen kann. Vergessen Sie jedoch nicht, so bald wie möglich mit Ihrem Versicherer Kontakt aufzunehmen, damit er das Nötige unternimmt, damit Sie schon bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar über eine Deckungszusage verfügen.