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Mein Versicherer empfiehlt mir für mein neues Auto eine Vollkaskoversicherung. Ist diese obligatorisch?

Gesetzlich ist eine Vollkaskoversicherung nicht vorgeschrieben. Aber wenn das Auto geleast ist oder man zu seiner Finanzierung einen Verbraucherkredit aufgenommen hat, verlangt die Bank eine Vollkaskoversicherung.

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist jedoch noch aus anderen Gründen gerechtfertigt:

  • Wenn sie selbst schuld an dem Unfall sind, wird Ihnen der Schaden an Ihrem Auto nicht ersetzt, wenn Sie keine Vollkaskoversicherung haben;
  • bei einem Unfall im Ausland leistet Ihnen die Vollkaskoversicherung schnell Schadensersatz;
  • wenn sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, reguliert die Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem Auto;
  • wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, müssen Sie zur Schadensregulierung nicht das Ende eines langen Prozesses abwarten. Die Vollkaskoversicherung regelt den Schaden.