Tipps,Rente veröffentlicht am 25.11.2025
Steuertipp für alle 60+ für einen entspannteren Ruhestand
Blog/Steuertipp für alle 60+ für einen entspannteren Ruhestand

Viele glauben, dass es mit 60 Jahren zu spät ist, eine Zusatzrentenversicherung abzuschließen. Dabei ist es durchaus möglich – und oft steuerlich interessant – dies zu tun. In Luxemburg erlaubt die Gesetzgebung den Abschluss einer Zusatzrentenversicherung bis zum Alter von 65 Jahren, vorausgesetzt, der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren und endet vor dem 75. Lebensjahr. Diese oft wenig bekannte Lösung kann für Menschen am Ende ihrer beruflichen Laufbahn eine interessante Möglichkeit darstellen, Steuern zu sparen.

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    Warum nach dem 60. Lebensjahr abschließen?

    Je früher man anfängt, desto größer ist natürlich das angesammelte Kapital. Nach dem 60. Lebensjahr ändert sich jedoch das Ziel. Dann geht es nicht mehr unbedingt darum, langfristig Vermögen aufzubauen, sondern vielmehr, einen sofortigen Steuervorteil zu nutzen und sich gleichzeitig den Ruhestand vorzubereiten.

    Gemäß Artikel 111bis des Einkommensteuergesetzes (L.I.R.) sind die im Rahmen einer Zusatzrentenversicherung eingezahlten Beiträge bis zu einem Betrag von 3.200 € pro Jahr steuerlich absetzbar. In der Praxis verringert also jede Zahlung das zu versteuernde Einkommen und folglich die zu entrichtende Steuer. 

    Ein Paar kann somit insgesamt 6.400 € pro Jahr absetzen, vorausgesetzt, jeder schließt einen eigenen Vertrag ab.

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    Außergewöhnlich vorteilhafte Besteuerung im Ruhestand

    Die Zusatzrentenversicherung bietet den in Luxemburg ansässigen Personen äußerst günstige steuerliche Rahmenbedingungen bei Auszahlung der Leistungen.

    • Bei Auszahlung als Rente ist nur die Hälfte des Betrags steuerpflichtig, die andere Hälfte ist vollständig steuerfrei.
    • Bei einer Einmalzahlung des Kapitals wird diese vergünstigt besteuert, d. h. zur Hälfte des Gesamtsteuersatzes.

    Diese Regeln ermöglichen es, das tatsächlich erzielte Einkommen zu maximieren und die Steuerlast im Ruhestand deutlich zu reduzieren.

    Die Vorteile einer Zusatzrentenversicherung

    Sofortiger Steuervorteil

    Jeder gezahlte Beitrag reduziert sofort die Steuerbemessungsgrundlage. Dies ist eine einfache Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu reduzieren und gleichzeitig in aller Ruhe für den Ruhestand vorzusorgen.

     

    Flexible und personalisierte Sparmöglichkeiten

    Der Versicherungsnehmer kann weiterhin frei die Höhe seiner Zahlungen, die Vertragslaufzeit (mindestens 10 Jahre und Vertragsende spätestens mit 75 Jahren) und die Auszahlungsform (Einmalzahlung, monatliche Leibrente oder eine Kombination aus beidem) wählen.

     

    Eine Aufstockung der gesetzlichen Rente

    Das von der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP) verwaltete Grundrentensystem bietet eine solide, aber oft unzureichende Absicherung, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Eine Zusatzrentenversicherung stärkt somit die finanzielle Sicherheit im Ruhestand.

    Die Kriterien einer Zusatzrentenversicherung:

    Kriterium Detail
    Alter bei Abschluss zwischen 18 und 64 Jahren
    Mindestbetrag 25 € pro Monat
    Mindestlaufzeit 10 Jahre (Vertragsende vor dem Alter von 75 Jahren)
    Steuerlicher Abzug (Art. 111bis L.I.R.) bis zu 3.200 € pro Jahr und Steuerzahler
    Auszahlungsformen Einmalzahlung, Rente oder Kombination aus beidem Vorteilhafte Besteuerung: Rente: die Hälfte steuerfrei, die andere Hälfte als Einkommen besteuert Einmalzahlung: Besteuerung zur Hälfte des Gesamtsteuersatzes
    Zielgruppe Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler

    Die richtige Entscheidung treffen

    Der Abschluss easyLIFE Pension mit 60 Jahren ist eine kluge und steuerlich vorteilhafte Entscheidung. Selbst kurz vor dem Ruhestand reduziert diese Lösung nicht nur die jährlichen Steuern, sondern bietet auch ein zusätzliches Einkommen zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards.

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