Info & Tools / FAQ / Ich möchte mein neues Auto Vollkasko versichern. Dazu muss ich dessen Neuwert angeben. Wie bestimme ich diesen?

Ich möchte mein neues Auto Vollkasko versichern. Dazu muss ich dessen Neuwert angeben. Wie bestimme ich diesen?

Die Berechnung der Tarife für die Brand-, Diebstahl-, Glas- und Sachschadenversicherung beruht auf dem Versicherungswert, der gleich dem Neuwert des versicherten Fahrzeugs sein muss.
Der Neuwert wird zu dem Tag bestimmt, an dem das Fahrzeug gegen eines oder mehrere der versicherbaren Risiken versichert wird, auch wenn es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr „neu“ ist.
Der Neuwert Ihres Autos entspricht dem Neukaufwert eines identischen Autos mit den Extras und dem Zubehör sowie den audiovisuellen bzw. Funkgeräten, mit denen Ihres ausgestattet ist.

  • Extras
    • Die Extras sind Modifikationen der Grundausstattung durch den Hersteller, wie zum Beispiel: Sitzheizung, Standheizung, Tempomat, Rückfahrkamera, Einparkhilfe, Head-Up Display usw.
    • Je nach Marke kann das eine oder das andere dieser Extras zur Standardausrüstung des Grundmodells gehören.
  • Zubehör
    • Darunter versteht man Ausrüstungsgegenstände, die auf Wunsch des Besitzers zusätzlich am Fahrzeug angebracht werden, wie zum Beispiel Nebelscheinwerfer, Dachgepäckträger usw.
  • Audiovisuelle bzw. Funkgeräte
    • Unterdiesem Begriff werden die folgenden Ausrüstungsgegenstände zusammengefasst: Radio, CD-Player, Sender, Dekodierer, Lautsprecher, Telefon und ähnliche Apparate.
    • Diese Geräte sind nur versichert, wenn sie am Fahrzeug befestigt sind. So kann zum Beispiel ein tragbares Radio, das einfach auf einen Sitz gestellt wird, nicht versichert werden. Die einzelnen Kassetten und CDs sind ebenfalls nicht versichert.
    • Je nach Marke kann das eine oder das andere dieser Geräte zur Standardausrüstung des Grundmodells gehören.
  • Verkaufspreis
    • Unter Verkaufspreis versteht man die offiziellen Verkaufspreise in Luxemburg, ohne Skonti und Rabatte und einschließlich der Mw.St.
    • Die vorsteuerabzugsberechtigten Privatpersonen und Firmen können ihre Fahrzeuge ohne Mw.St. versichern, wenn sie dem Versicherungsantrag eine entsprechende Erklärung beifügen. In diesem Fall erfolgt die Schadensregulierung ebenfalls ohne Mw.St.
    • Wenn das zu versichernde Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen verkauft wird, geht man vom letzten Neuverkaufspreis aus. Dieser Preis wird an die Entwicklung des Neuverkaufspreises eines Fahrzeugtyps angepasst, das dem zu versichernden Fahrzeug am nächsten kommt. So wird auch bei den Extras, dem Zubehör und den audiovisuellen oder Funkgeräten vorgegangen.