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Was heißt Wertgegenstände und wie können sie versichert werden?

Der Begriff Wertgegenstände umfasst:

  • Schmuck, Statuen, Gemälde, wertvolle Raritäten im Einzelwert von mindestens 550 EUR nach dem Verbraucherindex 100;
  • Briefmarken-, Münzen-, Medaillen-, Postkarten-, Stich- und Graphiksammlungen, Teppiche und Pelze, deren Einzel- oder Sammlungswert mindestens 1.100 EUR nach dem Verbraucherindex 100 beträgt;
  • Antike Möbel, deren Einzelwert mindestens 2.200 EUR nach dem Verbraucherindex 100 beträgt.

Die Versicherungssumme für alle oben definierten Wertgegenstände ist auf 40 % der Versicherungssumme für das Mobiliar begrenzt und darf für die Schmuckstücke allein 20 % der Versicherungssumme für das Mobiliar nicht überschreiten.