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Politik zur Abwicklung der Beschwerden

Einleitung

Das vorliegende Dokument beschreibt die Bearbeitung eingehender Beschwerden bei LALUX oder LALUX-VIE. Jede Beschwerde wird von einem zuständigen Mitarbeiter untersucht um Ihnen schnellstmöglich eine zufriedenstellende Lösung anbieten zu können. In diesem Zusammenhang wird jede eingehende Beschwerde in ein hierfür vorgesehenes Programm eingetragen.

Wir bitten Sie, insofern möglich, vor der Formulierung einer Beschwerde Ihren LALUX Versicherungsagenten zu kontaktieren, um Ihr Problem zu besprechen. Konnte Ihnen in diesem Zusammenhang nicht geholfen werden und Sie eine offizielle Beschwerde einreichen möchten, bitten wir Sie auf eine der Möglichkeiten unter der Rubrik „Eine Beschwerde formulieren“ zurückzugreifen.

Definitionen

Prinzipiell ist jede gegenüber dem Versicherungsunternehmen, durch einen Beschwerdeführer geäusserte Unzufriedenheit, die in Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag oder einer Dienstleistung steht, als Beschwerde aufzufassen.

Ein Beschwerdeführer ist eine Person mit Anspruch auf Prüfung der Beschwerde durch LALUX: Versicherungsnehmer, Versicherte, Begünstigte, …

Für alle Beschwerden die durch autorisierte Stellvertreter, Familienangehörige oder Rechtsberater eines Versicherten formuliert werden, entscheidet ein zuständiger Mitarbeiter ob die Beschwerde bearbeitet werden kann ohne dabei gegen das Berufsgeheimnis zu verstossen.

Eine Beschwerde formulieren

Die Möglichkeiten mit LALUX in Kontakt zu treten:

Wir bitten Sie mindestens folgende Punkte auszufüllen: das Datum des Vorfalls (der zu Ihrer Beschwerde geführt hat), den Empfänger (LALUX oder LALUX-VIE), sowie das Betreff Ihrer Beschwerde. Um Ihre Beschwerde bestmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie ausserdem den Inhalt Ihres Problems detailliert unter „Ihr Kommentar“ zu beschreiben.

Sollten Sie eine Rückmeldung bezüglich Ihrer Beschwerde wünschen, hinterlassen Sie uns bitte eine Adresse,  Email-Adresse oder Telefonnummer. Alle Personalien sowie persönlichen Informationen werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt.

 

  • Andere Möglichkeiten:

Per Post an den Firmensitz der LALUX:

LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances

9, rue Jean Fischbach

L-3372 LEUDELANGE

Per Email (reclamations@lalux.lu) oder Fax (+352 4761-300).

Für alle mündlichen Beschwerden bitten wir Sie sich an Ihren LALUX Versicherungsagenten zu wenden, einen unserer Kundenberater unter der Nummer (+352) 4761-1 zu kontaktieren oder Ihre Beschwerde direkt gegenüber einem Kundenberater am Empfang des Firmensitzes zu formulieren – Ihre Beschwerde wird dann an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.

Mitteilung des Lösungsvorschlags

Wenn Ihre Beschwerde sofort bearbeitet werden kann, wird Ihnen ein Lösungsvorschlag innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Beschwerde mitgeteilt (bitte hinterlassen Sie uns zu diesem Zweck eine gültige Adresse, Email-Adresse oder Telefonnummer).

Wenn die Beschwerde einer genaueren Analyse und somit einer längeren Bearbeitungsdauer bedarf, wird Ihnen dies innerhalb von 8 Tagen, mittels einer Empfangsbestätigung oder eines anderen Kommunikationsmediums mitgeteilt. Ein Lösungsvorschlag wird Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach dieser ersten Mitteilung zukommen.

Beanstandungen

Wurde Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet, wenden Sie sich bitte an LALUX für einen alternativen Lösungsvorschlag. Falls diese Lösung Sie dennoch nicht zufrieden stellt, können Sie sich an eines der folgenden Organe wenden, unbeschadet der Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten.

  • Association des Compagnies d’Assurances et de Réassurances (ACA) :

12, rue Erasme
L-1468 Luxemborug
B.P. 448
L-2014 Luxembourg

 

  • Commissariat aux Assurances (CAA) :

7, boulevard Joseph II
L - 1840 Luxembourg

 

  • Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) :

55, rue des Bruyères
L-1274 Howald