Krankenversicherung,Expats veröffentlicht am 03.09.2025
Vergleich der Gesundheitssysteme von Belgien und Luxemburg
Blog/Vergleich der Gesundheitssysteme von Belgien und Luxemburg

Der Gesundheitssektor in Belgien und im Großherzogtum Luxemburg ist für seine Qualität und Zugänglichkeit bekannt. Allerdings variieren die nationalen Ansätze in Bezug auf Organisation, Finanzierung und Zugang zur Gesundheitsversorgung. Mit dieser Analyse werden die besonderen Herausforderungen für Grenzgänger veranschaulicht, von denen zwar ein Großteil in Belgien wohnt, jedoch in Luxemburg krankenversichert ist.

  • EASY HEALTH der DKV Luxembourg

    Entdecken

    Struktur des Gesundheitssystems: öffentlich und privat

    Belgien: gemischtes System, wobei der öffentliche Sektor dominiert

    Das belgische System kombiniert öffentliche und private Leistungen. Die von Krankenkassen verwaltete Sozialversicherung erstattet einen erheblichen Anteil der medizinischen Kosten. Ein Teil der Kosten muss jedoch vom Patienten selbst getragen werden, dieser wird jedoch häufig von einer Zusatzversicherung übernommen.

     

    Luxemburg: universelles und solidarisches öffentliches System

    Luxemburg bietet über die Nationale Gesundheitskasse (CNS), die die meisten medizinischen Kosten erstattet, eine allgemeine Krankenversicherung. Grenzgänger gelangen in den Genuss der gleichen Rechte wie Gebietsansässige, wobei die Kosten für bestimmte Leistungen teilweise zulasten des Patienten gehen können.

    Finanzierung und Deckung der Behandlungskosten

    Belgien: Sozialversicherungsbeiträge und Rolle der Mutuelles

    Das belgische System wird durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert. Die Krankenkassen, die sog. Mutuelles, übernehmen zwar einen erheblichen Teil der Behandlungskosten, aber bestimmte Leistungen bedürfen einer Zusatzversicherung.

     

    Luxemburg: Sozialversicherungsbeiträge und umfassender Schutz durch die CNS

    Das luxemburgische System baut auf Sozialversicherungsbeiträgen auf, und die CNS erstattet grundsätzlich die Kosten für Standardleistungen. Allerdings können Kosten entstehen, die nicht erstattet werden; dies ist insbesondere bei Grenzgängern der Fall, die häufig eine Zusatzversicherung abschließen müssen.

    Warum eine Zusatzkrankenversicherung in Luxemburg abschließen?

    Trotz eines hohen Erstattungssatzes seitens der CNS gibt es Bereiche, in denen die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dies betrifft insbesondere:

    • umfangreiche zahnärztliche Behandlungen (Implantate, komplexe Prothesen, ...),
    • Brillen, Kontaktlinsen oder Laser-Operationen,
    • Überschreitungen des Honorars bei Wahl eines Arztes ohne Vertrag mit der CNS,
    • Behandlungen außerhalb des Landes oder der Nomenklatur,
    • Komfortleistungen im Krankenhaus (Einzelzimmer usw.).
       

    Diese Kosten können sich schnell anhäufen, insbesondere im Falle von Grenzgängern, die zuweilen Leistungen in zwei Ländern mit unterschiedlichen Erstattungssystemen in Anspruch nehmen. Eine Zusatzversicherung ermöglicht somit:

    • gesicherte Erstattungen in Belgien und Luxemburg,
    • Zugang zur bestmöglichen Gesundheitsversorgung ohne Budgetbeschränkung,
    • Vermeidung böser Überraschungen bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei Spezialbehandlungen.

    Erstattung von Behandlungskosten im Falle von bei der CNS versicherten belgischen Grenzgängern

    In Belgien ansässigen Grenzgängern, die bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) in Luxemburg versichert sind, können ihre in Belgien bezogenen Gesundheitsleistungen unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.

     

    Zu befolgende Vorgehensweise:
     

    • Erhalt der Aufstellung der belgischen Krankenkasse für alle Behandlungen, die vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV/INAMI) erstattet werden können: Arztkonsultationen, zahnärztliche Behandlungen, Physiotherapie, Logopädie usw.
    • Abgabe der von Apotheken ausgestellten attestation BVAC für verschriebene Medikamente
    • Weiterleitung dieser Unterlagen an die CNS zwecks Erstattung gemäß den luxemburgischen Tarifen
    • Im Falle von Optikerleistungen (Brille, Kontaktlinsen), Versand der Aufstellung der belgischen Krankenkasse oder der CNS, wenn sie beteiligt war

    Es sei darauf hingewiesen, dass die Erstattung häufig unter dem belgischen Tarif liegt, sodass die Selbstbeteiligung des Patienten (sog. ticket modérateur) greift.

    Grenzgänger, die in Luxemburg Leistungen in Anspruch nehmen

    Belgische Grenzgänger, die in Luxemburg ärztlich behandelt wurden, müssen eine Reihe von Vorgängen erledigen, damit ihre Kosten von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) erstattet werden. Grundsätzlich übernimmt die CNS die Behandlungskosten; wenn die Zahlung nicht direkt übernommen wurde, muss allerdings ein Erstattungsantrag gestellt werden.

     

    Zu befolgende Vorgehensweise:

    Übernahme der Behandlungskosten
    Nimmt ein Grenzgänger einen Gesundheitsdienstleister in Luxemburg in Anspruch, wird die Gesundheitsleistung im Allgemeinen von der CNS übernommen. Wird die Zahlung nicht direkt übernommen, muss der Grenzgänger einen Erstattungsantrag einreichen.

    Der CNS zu übermittelnde Unterlagen

    • Erstattungsantragsformular (abrufbar auf der Website der CNS)
    • detaillierte Rechnung für die ärztliche Versorgung (einschließlich Beschreibung der Behandlungen, Betrag und Datum)
    • Zahlungsnachweis (Quittung oder anderes Dokument, aus dem die geleistete Zahlung hervorgeht)
    • Kopie des Sozialversicherungsausweises des Grenzgängers

    Einreichung des Antrags
    Versand der Unterlagen an die CNS, entweder per Post oder per E-Mail, falls möglich

    Prüfung und Erstattung
    Die CNS bearbeitet den Antrag allgemein binnen 4 bis 6 Wochen und versendet dann eine Erstattungsaufstellung. Die Erstattung erfolgt direkt auf das Bankkonto.

    Rechtsmittel im Falle einer Ablehnung
    Bei Problemen (Ablehnung oder Rückfragen) kann der Grenzgänger die CNS kontaktieren oder eine Beschwerde einreichen.

    Beteiligung einer Zusatzversicherung wie DKV Luxembourg

    Um die verbleibenden Kosten zu decken, wird der Abschluss einer luxemburgischen Zusatzkrankenversicherung (z. B. DKV Luxembourg) empfohlen. Je nach Art der Behandlungskosten unterscheiden sich die bereitzustellenden Unterlagen:

    • Behandlungskosten, die vom LIKIV erstattet werden können: Versand der Aufstellung der belgischen Krankenkasse an DKV zwecks Erstattung der Selbstbeteiligung (oft 100 %)
    • Verschriebene Medikamente: die attestation BVAC beifügen
    • Nicht vom LIKIV erstattete Behandlungskosten (Psychologe, Alternativmedizin usw.): direkter Versand der Originalrechnung an DKV
    • Sehhilfen / Optiker: Versand der Aufstellung der CNS oder der belgischen Krankenkasse, und DKV erstattet gemäß den vertraglichen Höchstbeträgen.

    Achtung: Bitte nicht die Aufstellung „complément“ der CNS an DKV senden: Diese Kosten sind nicht erstattbar.

    Art der Behandlung oder der Ausgaben Bereitzustellendes Dokument Zu senden an Anmerkungen
    Behandlungskosten, die vom LIKIV erstattet werden können (Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeut usw.) Aufstellung der belgischen Krankenkasse CNS + DKV Luxembourg CNS erstattet tarifgemäß, DKV deckt die Selbstbeteiligung ab.
    Verschriebene Medikamente (Apotheke) Attestation BVAC CNS + DKV Luxembourg Für die ergänzende Rückerstattung
    Nicht vom LIKIV erstattete Behandlungskosten (Psychologe, Alternativmedizin usw.) Originalrechnung DKV Luxembourg Gemäß den Garantien des Vertrags
    Sehhilfen / Optiker Aufstellung der CNS oder der Krankenkasse DKV Luxembourg Erstattung gemäß den EASY HEALTH-Höchstbeträgen
    Aufstellung „complément“ der CNS Nicht an DKV senden Die Kosten aus diesem Dokument sind nicht erstattbar.

    Fazit

    Die belgischen und luxemburgischen Gesundheitssysteme bieten erstklassige Leistungen, ihre Funktionsweise unterscheidet sich allerdings deutlich voneinander. Das belgische System gründet auf mehreren Akteuren (Krankenkassen, Privatversicherungen), während Luxemburg seinen Schwerpunkt auf ein zentralisiertes System mit einem hohen Maß an Solidarität legt.

    Doch selbst in Luxemburg erweist sich ein zusätzlicher Versicherungsschutz wie beispielsweise durch die EASY HEALTH-Lösung von DKV Luxembourg als zweckmäßig oder sogar notwendig, um den gesamten medizinischen Bedarf abzudecken, und zwar insbesondere bei Spezialbehandlungen, Komfortoptionen oder Behandlungen im Ausland. Für Grenzgänger ist diese Zusatzversicherung noch viel wichtiger, da sie sich zwischen zwei Systemen bewegen, die sich im Hinblick auf die Erstattungen voneinander unterscheiden.

    EASY HEALTH der DKV Luxembourg

    Entdecken