Längere Frostperioden sind eine erhebliche Bewährungsprobe für Wohngebäude. Wenn die Temperaturen mehrere Tage hintereinander unter dem Gefrierpunkt bleiben, kann das in den Rohrleitungen stehende Wasser gefrieren, was zum Platzen der Rohre und damit zu teilweise erheblichen Schäden führen kann.
Bereiche, die kaum oder gar nicht beheizt werden, wie beispielsweise Keller, Gästezimmer, Garagen oder Gartenhäuser, sind besonders gefährdet. Außenwasserhähne zählen ebenfalls zu den kritischen Stellen. Bei einem Stromausfall erhöht sich die Gefahr noch weiter: Ohne Heizung und ohne Wasserzirkulation werden die Anlagen schnell anfällig.
Die Schäden sind oft erst beim Auftauen sichtbar, wenn es bereits zu spät ist. Mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen lassen sich die Risiken jedoch erheblich begrenzen.
Präventivmaßnahmen
- 1. Außenleitungen entleeren: Leitungen in unbeheizten Räumen, entlang von Außenwänden oder im Garten sollten vor dem Winter abgesperrt und vollständig geleert werden. Das Restwasser muss vollständig abfließen.
- 2. Rohre isolieren: Freiliegende Leitungen können mittels geeigneter Dämmstoffe effizient geschützt werden, insbesondere in Kellerräumen, Garagen oder Gartenhäusern. Achtung: Die Isolierung allein reicht nicht aus, wenn Wasser in den Leitungen steht.
- 3. Für gut abgedichteten Wohnraum sorgen: Schlecht isolierte Türen, Fenster oder Lichtschächte sollten abgedichtet werden, um jedwedes Eintreten von kalter Luft in der Nähe der Rohrleitungen zu vermeiden.
- 4. Den Hauptabsperrhahn finden: Jeder Bewohner des Wohngebäudes sollte wissen, wo sich der Hauptwasseranschluss befindet, um das Wasser bei Bedarf schnell abstellen zu können.
Maßnahmen bei Frost
- 5. Heizung dauerhaft laufen lassen: Auch wenig genutzte Räumlichkeiten sollten fortwährend beheizt werden. Temperaturen rund um 0 °C sind zu vermeiden.
- 6. Nicht allein auf die Frostschutzeinstellung bauen: Die Frostschutzfunktion der Heizkörper schützt in erster Linie das Gerät selbst, aber nicht unbedingt die gesamten Rohrleitungssystem. Es wird empfohlen, die Thermostate auf eine mittlere Stufe einzustellen.
- 7. Kellerfenster geschlossen halten: Fenster von unbeheizten Kellern oder Nebengebäuden müssen bei Frost geschlossen bleiben, um das Eintreten von kalter Luft zu vermeiden.
- 8. Unbewohnte Gebäude oder Wohnungen beaufsichtigen lassen: Bei längerer Abwesenheit sollte die Heizung nicht ausgeschaltet werden. Es ist äußerst ratsam, dass Angehörige oder ein Verwalter regelmäßig vor Ort vorbeischauen.
Bei Gefahr oder im Schadensfall
- 9. Niemals offene Flammen nutzen: Gefrorene Rohrleitungen dürfen unter keinen Umständen mit offenen Flammen oder Geräten, die starke Hitze erzeugen, aufgetaut werden. Die Brandgefahr ist hoch. Wenden Sie sich an einen Fachmann.
- 10. Schäden schnell melden: Ist eine Leitung geplatzt, stellen Sie sofort das Wasser ab, schalten Sie gegebenenfalls den Strom ab, machen Sie Fotos von den Schäden und kontaktieren Sie umgehend Ihren LALUX Agenten.
Welcher Versicherungsschutz bei Frostschäden?
Trotz all dieser Vorsichtsmaßnahmen und einer regelmäßigen Wartung Ihrer Anlagen ist ein frostbedingter Rohrbruch dennoch möglich und kann zu Wasserschäden führen. Mit easyPROTECT Haus und Wohnung sind Wasserschäden am Gebäude (Wände, Böden, Decken) sowie an Ihrem Hausrat (Möbel, Bodenbeläge und Verkleidungen, Elektrogeräte) versichert.
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz gilt, solange Sie sich angemessen um Ihren Wohnraum gekümmert haben. Fällt beispielsweise Ihre Heizung während Ihres Urlaubs aus und führt dies zu gefrorenen Leitungen, sind Sie versichert. Die Garantie greift allerdings nicht bei offensichtlicher Fahrlässigkeit, wie beispielsweise bei Nichtheizen eines unbewohnten Wohnraums während einer langen Winterperiode ohne geeignete Schutzmaßnahmen.
In einer Wohnung hängt die Aufteilung der Haftung vom jeweiligen Status ab. Der Eigentümer versichert das Gebäude, während der Mieter sein Einrichtung versichert und gegebenenfalls eine Miethaftpflichtversicherung abschließt. Dementsprechend laufen Schäden am Gebäude im Allgemeinen über die Versicherung des Eigentümers, während Schäden am persönlichen Eigentum von der Versicherung des Mieters übernommen werden.
Individuelle Beratung
Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag oder möchten Sie sich vergewissern, dass Ihr Wohnraum ausreichend gegen Frostschäden versichert ist? Dann kontaktieren Sie Ihren LALUX Agenten, der Sie gerne berät.
easyPROTECT Haus und Wohnung
Entdecken
