Sich in Luxemburg niederzulassen oder dort zu arbeiten, bedeutet auch, sich in einem anderen Gesundheitssystem zurechtfinden. Obwohl Luxemburg und Deutschland Nachbarländer sind, können ihre unterschiedlichen Ansätze im Gesundheitswesen überraschend sein, insbesondere in Bezug auf Erstattungen, Versicherungen und Verwaltungsvorgänge. Mit diesem Leitfaden helfen wir Ihnen, den nötigen Durchblick zu bekommen: Egal ob Sie gebietsansässig, Grenzgänger oder einfach nur neugierig sind, hier erfahren Sie alles, was wichtig ist, um die richtigen Entscheidungen in Sachen Gesundheit zu treffen.
Luxemburg: ein umfassender, jedoch zuweilen unvollständiger staatlicher Versicherungsschutz
In Luxemburg wird die Krankenversicherung von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) verwaltet, die allen Versicherten eine universelle Krankenversicherung bietet. Die Erstattungen bewegen sich in der Regel zwischen 80 % und 100 %, je nach Art der erhaltenen Behandlung. Einer der wesentlichen Vorteile des luxemburgischen Systems ist der freie Zugang zu Gesundheitsleistungen: Es ist nicht erforderlich, vor der Inanspruchnahme eines Facharztes einen Allgemeinmediziner aufzusuchen, was einen schnellen und direkten Zugang möglich macht. Die Funktionsweise ist einfach: Sie strecken die Kosten vor und reichen dann Ihre Rechnungen bei der CNS ein, um die entsprechende Erstattung zu erhalten.
Bei Behandlungen im Ausland, insbesondere im Falle von Grenzgängern mit Wohnsitz in Deutschland, können die Kosten entsprechend den bilateralen Abkommen entweder durch die CNS oder durch die lokale deutsche Krankenkasse erstattet werden. Auch wenn Sie sich in Deutschland behandeln lassen, werden die Erstattungsbeträge jedoch gemäß den luxemburgischen Tariftabellen berechnet, was zu Abweichungen bei der Kostenübernahme führen kann.
Um diese Unterschiede auszugleichen und Ihren Schutz zu erhöhen, kann sich der Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung bei der DKV Luxembourg als sinnvoll erweisen. Sie ermöglicht die Deckung der Kosten, die nicht von der CNS übernommen werden, insbesondere bei Sehhilfen, zahnärztlichen Behandlungen oder Krankenhausaufenthalten.
Deutschland: ein solider Schutz mit Rahmenbedingungen
Deutschland beruht auf einem Pflichtversicherungssystem, das sich zusammensetzt aus:
- der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): finanziert durch Beiträge auf Löhne und Gehälter.
- der privaten Krankenversicherung (PKV): oft nur Personen mit hohem Einkommen oder Selbständigen zugänglich.
In Deutschland gehören die meisten Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Dieses für seine Verlässlichkeit bekannte System deckt zwar einen Großteil der medizinischen Kosten ab, gibt jedoch eine Reihe von Zugangsregeln vor, insbesondere bei Hinzuziehen eines Facharztes: In zahlreichen Fällen muss man zunächst einen Allgemeinmediziner aufsuchen, um entsprechend überwiesen zu werden.
Die Verwaltung der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist einfach: Die Vorlage Ihrer Versichertenkarte reicht aus, und Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt direkt die Behandlungskosten. Nur wenige Zusatzleistungen müssen Sie selbst bezahlen (z. B. Zahnfüllungen), und der durchschnittliche Erstattungssatz liegt bei rund 70 %.
Für mehr Flexibilität gibt es eine Alternative: das Kostenerstattungsprinzip (KEP). Im Rahmen dieses Erstattungsmodus verauslagen Sie die medizinischen Kosten und beantragen anschließend eine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse. Der Vorteil: ein besserer Zugang zu Fachärzten und eine schnellere Terminvergabe. Der Nachteil: Ärzte wenden häufig höhere Tarife an, wobei die GKV allgemein höchstens 25 % dieser Kosten erstattet.
Gut zu wissen:
Die Verträge der DKV Luxembourg decken diese verbleibenden 75 % nicht systematisch ab, wenn die angewandten Tarife über die normalen Tarife für die gleiche Behandlung im Großherzogtum Luxemburg hinausgehen.
Aspekt | Deutschland | Luxemburg |
---|---|---|
Tiers-payant-Abrechnungsverfahren / Drittzahlersystem | Häufig Direktabrechung, vor allem bei gängigen Gesundheitsleistungen | Sie strecken die Gesamtkosten vor, außer bei der direkten Sofortzahlung (PID). |
Grunderstattung | Etwa 70 % über die GKV, variabel je nach den Leistungen | Durchschnittlich zwischen 80 % und 100 % durch die CNS |
Erstattung für Kinder | Guter Schutz; generell übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten für Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche. | 100 % durch die CNS für Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche |
Sehhilfen / zahnärztliche Behandlungen | Sehr geringe Erstattung durch die GKV; oft abgedeckt durch eine Zusatzkrankenversicherung | Ebenfalls geringe Erstattung |
Krankenhausaufenthalt | Eine fixe Beteiligung wird häufig angewandt, aber bestimmte Kosten können weiterhin zulasten des Patienten gehen. | Ähnliches Prinzip: Die Krankenkasse übernimmt den Großteil der Kosten, aber eine Selbstbeteiligung kann ebenfalls zum Tragen kommen. |
Erstattungsfristen | Generell zügige Erstattung (einige Tage bis eine Woche seitens der GKV) | Durchschnittlich sind die Fristen länger als in Deutschland. |
In Luxemburg arbeiten und in Deutschland leben: Wie ist Ihre Krankenversicherung organisiert?
Sie sind deutscher Grenzgänger und arbeiten in Luxemburg? Egal ob Sie im Angestelltenverhältnis tätig sind oder selbständig arbeiten, Sie sind bei der luxemburgischen Sozialversicherung, genauer gesagt bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS), pflichtversichert. Diese Mitgliedschaft deckt zahlreiche Risiken ab: Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Alter usw.
- Sie sind Arbeitnehmer: Ihr Arbeitgeber kümmert sich automatisch um Ihre Anmeldung.
- Sie sind selbständig: Sie müssen den Anmeldevorgang selbst erledigen (direkt auf der Website der CCSS).
Sobald Sie angemeldet sind, erhalten Sie automatisch das von der CNS ausgestellte Formular S1 (auch „Attestation de droits” bzw. „Eintragung zwecks Inanspruchnahme des Krankenversicherungsschutzes“ genannt), ein wichtiges Dokument für alle Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland. Mit diesem Formular können Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl in Deutschland anmelden. Sobald Ihre Anmeldung bestätigt ist, können Sie in Deutschland medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen, als ob Sie dort vor Ort versichert wären, wobei die luxemburgische CNS die Kosten trägt.
Und was ist mit der Zusatzkrankenversicherung in Luxemburg?
Obwohl die CNS einen weitreichenden Schutz bietet, gehen bestimmte Leistungen weiterhin zulasten des Versicherten, insbesondere zahnärztliche Behandlungen, Sehhilfen oder Spezialbehandlungen. An dieser Stelle kann eine Zusatzkrankenversicherung erheblich dazu beitragen, böse finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Die Zusatzkrankenversicherung EASY HEALTH der DKV Luxembourg richtet sich genau an diejenigen Versicherten, die die Lücken in der Grundversorgung der CNS schließen möchten. Sie ermöglicht insbesondere:
- eine Erstattung von bis zu 100 % der tatsächlichen Kosten für bestimmte Behandlungen
- hohe Kostenübernahmen für Sehhilfen, zahnärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalten erster Klasse
- praktische Leistungen wie das internationale Drittzahlersystem, was für Grenzgänger nützlich ist
Tipps für eine gute Gesundheitsversorgung zwischen Luxemburg und Deutschland
Sich zwischen zwei Gesundheitssystemen zu bewegen, kann schnell Kopfzerbrechen bereiten, wenn man nicht gut informiert ist. Hier einige wichtige bewährte Vorgehensweisen für alle Grenzgänger, die in Deutschland leben und in Luxemburg versichert sind:
- Beantragen Sie Ihr S1-Formular bei der CNS, sobald Sie angemeldet sind. Dieses Dokument ist unerlässlich für Ihre Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse (GKV).
- Wählen Sie Ihre deutsche Krankenkasse und geben Sie das Formular S1 dort ab, um medizinische Behandlungen in Deutschland in Anspruch nehmen zu können, als wären Sie dort versichert.
- Heben Sie Ihre Rechnungen, Behandlungsnachweise und Erstattungsabrechnugen gut auf: Sie können für spätere Vorgänge nützlich sein, insbesondere bei einer zusätzlichen Rückerstattung.
- Informieren Sie sich über bilaterale Abkommen zwischen der CNS und deutschen Krankenkassen, um Ihre Ansprüche zu optimieren und böse Überraschungen zu vermeiden.Denken Sie an den Abschluss einer geeigneten Zusatzkrankenversicherung, insbesondere wenn Sie regelmäßig in Deutschland zu Ärzten gehen oder wenn Sie spezifischen Bedarf für Ihre Familie haben. Erfahren Sie in unserem Krankenversicherungsleitfaden mehr über den zu wählenden Versicherungsschutz, und kontaktieren Sie gerne einen Agenten der LALUX Gruppe, um sich zu unseren Krankenversicherungslösungen beraten zu lassen.
Wenn Sie die Besonderheiten dieser beiden Gesundheitssysteme verstehen und sich dementsprechend organisieren, gewinnen Sie an Gelassenheit... und an Erstattungen!
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