Wenn man sich als Franzose in Luxemburg niederlässt oder dort arbeitet, ist es wichtig, die Funktionsweise des luxemburgischen Gesundheitssystems zu verstehen. Es scheint dem französischen Modell zunächst recht ähnlich zu sein, weist aber dennoch größere Unterschiede auf, insbesondere bei der Erstattung von Behandlungskosten.
Das luxemburgische System im Überblick
In Luxemburg wird das Gesundheitswesen von der CNS (Nationalen Gesundheitskasse) verwaltet. Sie erstattet einen Großteil der Behandlungskosten (häufig zwischen 80 % und 100 %), aber es gibt einen großen Unterschied gegenüber Frankreich: Sie müssen hier die Kosten fast immer verauslagen und anschließend die Rechnungen einreichen, um eine Erstattung zu erhalten. Seit einigen Monaten hat sich das luxemburgische System jedoch weiterentwickelt und bietet inzwischen vielerorts die direkte Sofortzahlung (Paiement Immédiat Direct – PID) an, mit der Sie den Krankenversicherungsanteil nicht mehr vorstrecken müssen. Der Gesundheitsdienstleister erhält von der gesetzlichen Krankenasse per Sofortüberweisung direkt den von ihr übernommenen Betrag.
DETAIL | FRANKREICH | LUXEMBURG |
---|---|---|
Carte Vitale / Tiers payant | Sie zahlen nur einen Teil oder gar nichts | Sie verauslagen die Gesamtkosten, außer bei der direkten Sofortzahlung (PID) |
Grunderstattung | etwa 70 % von der Sozialversicherung oder 90 % in der Region Elsass-Moselle | durchschnittlich 80 % bis 100 % von der CNS |
Erstattung für Kinder | etwa 70 % von der Sozialversicherung oder 90 % in der Region Elsass-Moselle | 100 % von der CNS bei Krankenhausaufenthalten und Konsultationen |
Digitale Übermittlung | Ja: automatisch über die Carte Vitale | Nein: manueller Versand, außer bei direkter Sofortzahlung (PID) |
Augenärztliche / zahnärztliche Behandlungen | Geringe Erstattung | Ebenfalls geringe Erstattung |
Krankenhausaufenthalt | 80 % + Zusatzversicherung empfohlen | Allgemein übernommen, aber Zusatzversicherung für die Behandlung als Patient 1. Klasse empfohlen |
Erstattungsfristen | 2 bis 3 Tage | Durchschnittlich sind die Fristen länger als in Frankreich |
Die Erstattung von Behandlungskosten in Luxemburg
Die übliche Vorgehensweise für die Rückerstattung ist wie folgt:
1. Sie konsultieren einen Gesundheitsdienstleister
Entweder begleichen Sie die gesamte Leistung
oder Ihr Gesundheitsdienstleister nutzt das System der direkten Sofortzahlung (PID), und Sie bezahlen nur den Eigenanteil
2. Bei vollständiger Bezahlung der Leistung:
erhalten Sie eine quittierte Rechnung → darauf müssen sich der Vermerk „bezahlt“ und ein Stempel befinden.
3. Sie senden die Rechnung an die gesetzliche Krankenkasse:
per Post: CNS – Service Remboursements – L-2980 Luxembourg
Erfolgt die Bezahlung nicht direkt beim Arzt, müssen Sie die Rechnung mit dem Zahlungsnachweis einreichen
4. Die CNS überweist Ihnen den Erstattungsbetrag. Alle Infos auf der Website der CNS
LEISTUNG | GEZAHLTER BETRAG | ERSTATTUNG CNS | EIGENANTEIL |
Konsultation Allgemeinmediziner | 70 € | 53,68 € | 16,32 € |
Facharzt | 100 € | 76,65 € | 23,35 € |
10 Sitzungen Physiotherapie | 354,20 € | 247,94 € | 106,26 € |
Zahnkrone | 1 000 € | 326,50 € | 673,50 € |
Implantat | 1 000 € | 0 € | 1 000 € |
Brille | 600 € | 90 € | 510 € |
Augenlaseroperation | 3 000€ | 0 € | 3 000 € |
Verschriebene Medikamente | 30 € | 24 € | 6 € |
Und die Zusatzkrankenversicherung EASY HEALTH der DKV Luxembourg?
Obwohl das luxemburgische System umfassend ist, wird eine Reihe von Leistungen (augenärztliche bzw. zahnärztliche Behandlungen, Psychotherapie, alternative Medizin, ...) nur in geringem Maße oder gar nicht von der CNS erstattet. Die Zusatzkrankenversicherung EASY HEALTH der DKV Luxembourg ist also sinnvoll. Sie dient als Ergänzung zu den Erstattungen durch die CNS, indem sie den Eigenanteil zum Teil oder vollständig übernimmt. Sie deckt sogar die von der CNS nicht erstatteten Behandlungen teilweise ab. Im Falle von gebietsansässigen Mitgliedern der CNS funktioniert DKV Luxembourg wie eine klassische französische Zusatzversicherung ohne Verbindung zur französischen Ortskrankenkasse (CPAM).
LEISTUNG | GEZAHLTER BETRAG | ERSTATTUNG CNS | ERSTATTUNG DKV | EIGENANTEIL NACH DKV-ERSTATTUNG |
Konsultation Allgemeinmediziner | 70 € | 53,68 € (88 %) | 16,32 € | 0€ |
Facharzt | 100 € | 80 € (80 %) | 20 € | 0 € |
10 Sitzungen Physiotherapie | 354,20 € | 247,94 € | 106,26 € | 0 € |
Zahnkrone | 1 000 € | 326,50€ | 600 € | 73,50 € |
Implantat | 1 000 € | 0 € | 400 € | 600 € |
Brille | 600 € | 90 € | 500 € | 10 € |
Augenlaseroperation | 3 000€ | 0 € | 2.000 € oder 3.000 € nach einer Versicherungszeit von 3 Jahren | 0 oder 1 000 € |
Verschriebene Medikamente | 30 € | 24 € (80 %) | 6 € | 0 € |
Was Sie vor dem Versicherungsabschluss wissen sollten
Die Funktionsweise der Zusatzkrankenversicherungen in Luxemburg und in Frankreich unterscheidet sich in zwei Aspekten erheblich:
Für den Versicherungsabschluss ist ein Fragebogen oder eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Im Gegensatz zum französischen Modell, bei dem jeder eine Zusatzversicherung ohne Berücksichtigung seines Gesundheitszustands abschließen kann, verlangen die luxemburgischen Versicherer einen Gesundheitsfragebogen (und manchmal einen Check-up), bevor ein neuer Vertrag angenommen wird. Diese Vorgehensweise ermöglicht die Gewährleistung der Tragfähigkeit und Stabilität des Systems, wodurch langfristig ein solider Schutz sichergestellt wird.
Die Beiträge ändern sich mit dem Alter. In Luxemburg setzen die meisten Zusatzkrankenversicherungen den Beitrag altersabhängig fest: Je älter Sie sind, desto höher ist Ihr Beitrag. Bestimmte Verträge funktionieren allerdings dank der sogenannten Alterungsrückstellung anders. In diesem Fall zahlen Sie ab Beginn einen festen Beitrag, der sich während der gesamten Vertragslaufzeit nicht ändert. Er ist zwar etwas höher, wenn Sie jung sind, aber er steigt mit dem Alter nicht an. Dies ist auf lange Sicht besonders vorteilhaft, da Sie von einem stabilen Beitrag in einem Alter profitieren, in dem die Gesundheitskosten in der Regel höher sind.
Grenzgänger, die bei der französischen Ortskrankenkasse (CPAM) versichert sind
Sie sind Grenzgänger, bei der französischen Sozialversicherung (CPAM) versichert und lassen sichin Frankreich mit Inanspruchnahme der Zusatzkrankenversicherung EASY HEALTH der DKV Luxembourg behandeln? In diesem Fall sieht die Sache anders aus:
Ohne aktivierte digitale Übermittlung (télétransmission) zwischen der CPAM und DKV Luxembourg
Sie müssen die Vorgänge selbst erledigen:
Behandlungen, die von der Sozialversicherung erstattet werden können: Senden Sie DKV Luxembourg die Erstattungsaufstellung der CPAM zu (verfügbar als Download auf der Website ameli.fr).
Nicht erstattungsfähige Behandlungen (Psychotherapie, alternative Medizin usw.): Senden Sie die quittierte Rechnung direkt an DKV Luxembourg.
Mit aktivierter digitaler Übermittlung
Sobald die Verbindung zwischen der CPAM und DKV Luxembourg aktiviert ist:
Behandlungen, die von der CPAM erstattet werden können: Sie müssen nichts tun und die CPAM übermittelt alles automatisch an DKV Luxembourg.
Nicht erstattungsfähige Behandlungen: Sie müssen die Rechnung stets an DKV Luxembourg übermitteln.
Drittzahlersystem (Tiers Payant): bei einigen Dienstleistern möglich (Apotheken, Physiotherapeuten, Radiologie, Zahnärzte usw.).
Fazit
Das Hin- und Herswitchen zwischen dem luxemburgischen und französischen Gesundheitssystem mag anfangs komplex erscheinen, insbesondere wenn man sich in einem neuen Land niederlässt. Auch wenn die CNS eine solide Grundversorgung bietet, gehen bestimmte Ausgaben, insbesondere augen- und zahnärztliche Behandlungen, Psychotherapie oder alternative Medizin, weiterhin zu Ihren Lasten.
Daher kann sich der Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung wie EASY HEALTH der DKV Luxembourgwirklich lohnen, und zwar egal, ob Sie in Luxemburg ansässig oder ein bei der französischen CPAM versicherter Grenzgänger sind.
Sie dient als effiziente Ergänzung zu den Erstattungen, und dank der Alterungsrückstellung können Sie Ihre Beiträge über die Zeit hinweg stabil halten.
Eine gute Entscheidung für ein ganz entspanntes Leben als Grenzgänger.
EASY HEALTH de DKV Luxembourg
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