In Bezug auf Impfungen gibt das luxemburgische Gesundheitsministerium eine Reihe von Empfehlungen heraus, „um Kinder und Erwachsene vor gefährlichen und mitunter tödlichen Krankheiten zu schützen“. Impfungen sind laut den Behörden „ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorgemaßnahmen, die Ihnen und Ihren Kindern ein Leben in voller Gesundheit ermöglichen“.
Dieser Artikel wurde auf Grundlage der offiziellen Empfehlungen der luxemburgischen Gesundheitsbehörden verfasst.
Keine Impfpflicht, aber eine ausdrückliche Empfehlung
Auch wenn Impfungen in Luxemburg nicht Pflicht sind, werden sie vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit dringend empfohlen. Im ganzen Land gibt es regelmäßig Aufklärungsinformationen und -kampagnen zum Thema Impfung. Die Impfungen werden vom Obersten Rat für Infektionskrankheiten (Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses - CSMI) empfohlen. Die Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) setzt sie über einen Impfkalender um.
Bei den sogenannten „impfpräventablen“ Erkrankungen handelt es sich um Krankheiten, die durch eine Impfung vermieden werden können. Das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit empfiehlt daher, sich in verschiedenen Lebensphasen nach einem festgelegten Zeitplan dagegen impfen zu lassen.
Impfung von Säuglingen und Kleinkindern bis zum Alter von 23 Monaten
Wer ist betroffen? | Welcher Impfstoff gegen welche Krankheit? | In welchem Alter sollte man sich am besten impfen lassen? | Welche Beschwerden bringen die betreffenden Krankheiten mit sich? |
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Neugeborene | RSV-Prophylaxe, wenn die Mutter während der Schwangerschaft nicht geimpft wurde. | Vorzugsweise vor dem Verlassen des Krankenhauses | Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht Bronchiolitis, eine sehr häufige Infektionskrankheit der Atemwege bei Säuglingen und Kleinkindern unter zwei Jahren, die zu einem Krankenhausaufenthalt des Kindes führen kann. |
Säuglinge | Kombinationsimpfung: 1. Dosis: Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, invasive Infektionen durch Haemophilus, Influenzae Typ B, Kinderlähmung, Hepatitis B | Ab dem Alter von 2 Monaten | Diphtherie beeinträchtigt die Atemwege und kann zu Atemnot und Ersticken führen. Tetanus verursacht Muskelkontraktionen, die oft tödlich sind. Invasive Infektionen durch Haemophilus influenzae Typ B verursachen Meningitis, Epiglottitis und Arthritis. Kinderlähmung (Poliomyelitis, auch „Polio“ genannt) führt zu Durchfall und schweren und dauerhaften Muskellähmungen. Hepatitis B verursacht eine Infektion der Leber und kann zu chronischer Hepatitis führen. |
Rotaviren: 1. Dosis | Rotaviren können eine schwere Magen-Darm-Entzündung (Gastroenteritis) verursachen. | ||
Pneumokokken: 1. Dosis | Invasive Infektionen durch Pneumokokken führen zu bakterieller Meningitis und Bakteriämien (Blutbahninfektionen), die tödliche Folgen haben können. | ||
Rotaviren: 2. Dosis, Meningokokken B: 1. Dosis | Ab dem Alter von 3 Monaten | Meningokokken verursachen sehr schwere Infektionen wie Meningitis und Sepsis. | |
Kombinationsimpfung: 2. Dosis | Ab dem Alter von 4 Monaten | ||
Pneumokokken: 2. Dosis | |||
Rotaviren: 3. Dosis | |||
Meningokokken B: 2. Dosis | Ab dem Alter von 5 Monaten | ||
Kleinkinder | Kombinationsimpfung: 3. Dosis, Pneumokokken: 3. Dosis | Ab dem Alter von 11 Monaten | |
MMRV-Impfstoff: 1. Dosis: Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (Windpocken) | Ab dem Alter von 12 Monaten | Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit, deren Komplikationen zu irreversiblen Hirnschäden und sogar zum Tod führen können. Mumps verursacht eine Entzündung der Speicheldrüsen und führt zu schweren Komplikationen (Meningitis, Taubheit). Röteln sind für Schwangere äußerst gefährlich. Das Virus befällt den Fötus und verursacht Fehlbildungen und sogar den Tod im Mutterleib. Windpocken können insbesondere bei Schwangeren und Neugeborenen schwere Komplikationen mit sich bringen. | |
Meningokokken B: 3. Dosis | |||
Meningokokken ACWY: 1. Dosis | Ab dem Alter von 13 Monaten | Meningokokken verursachen sehr schwere Infektionen wie Meningitis und Sepsis. | |
MMRV-Impfstoff: 2. Dosis: Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (Windpocken) | Im Alter zwischen 15 und 23 Monaten |
Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis 20 Jahren
Wer ist betroffen? | Welcher Impfstoff gegen welche Krankheit? | In welchem Alter sollte man sich am besten impfen lassen? | Welche Beschwerden bringen die betreffenden Krankheiten mit sich? |
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Jüngere Kinder | Kombinationsimpfung: Auffrischung | Im Alter zwischen 5 und 6 Jahren | |
Nachholimpfung Pneumokokken: sofern noch nicht erhalten | |||
Ältere Kinder | Nachholimpfung Hepatitis B: im Alter von etwa 12 Jahren, sofern noch nicht erhalten | Im Alter zwischen 9 und 14 Jahren | |
Humane Papillomaviren (HPV): 2 Dosen | Im Alter von etwa 12 Jahren | Eine Infektion mit humanen Papillomaviren kann in einigen Fällen zu schweren Komplikationen wie Krebs führen. | |
Jugendliche | Kombinationsimpfung: Auffrischung, | Im Alter zwischen 15 und 20 Jahren | |
Meningokokken ACWY: Auffrischung, im Alter von etwa 15–16 Jahren | |||
Nachholimpfung Humane Papillomaviren (HPV): 2 Dosen, sofern noch nicht erhalten, im Alter von etwa 15–20 Jahren |
Impfung von Erwachsenen
Eine Impfung ist in jedem Alter möglich, es ist nie zu spät.
Allgemeine Auffrischungsimpfungen:
Es wird empfohlen, dass Erwachsene alle 10 Jahre eine Auffrischungsimpfung mit dem Kombinationsimpfstoff erhalten, der vor Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung schützt. Auch wenn einige dieser Krankheiten verschwunden sind, ist es wichtig, weiterhin zu impfen, denn ohne Impfung können sie schnell wieder auftreten und insbesondere bei anfälligeren Bevölkerungsgruppen Schaden anrichten.
Erwachsenen, die nach 1980 geboren wurden und nicht zwei Dosen des Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps und Röteln erhalten haben, wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen.
Personen über 65 Jahre:
Für Personen über 65 Jahre empfiehlt das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit eine Impfung gegen:
- invasive Infektionen durch Pneumokokken
- Gürtelrose
Immungeschwächte und gefährdete Personen:
Personen über 18 Jahre, deren Immunsystem aufgrund einer Krankheit oder Behandlung geschwächt ist, wird empfohlen, sich gegen Gürtelrose impfen zu lassen.
Für Schwangere empfiehlt die Regierung folgende Impfungen:
- gegen die saisonale Grippe, im Winter, unabhängig vom Stadium der Schwangerschaft
- gegen Keuchhusten im 2. oder 3. Trimester
- gegen RSV, wenn die Schwangere bei guter Gesundheit ist, zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche
- gegen Covid-19
Personen über 65 Jahre und gefährdete Personen sollten sich jedes Jahr gegen die saisonale Grippe impfen lassen.
Planen Sie eine Reise?
Wenn Sie eine Reise in ein fernes Land planen, müssen Sie sich mindestens 6 Wochen im Voraus über die notwendigen Impfungen bzw. Auffrischungsimpfungen informieren. Tatsächlich unterscheiden sich die Infektionsraten für bestimmte Krankheiten von einer Region der Welt zur anderen.
Generell werden Impfungen gegen folgende Krankheiten empfohlen: Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und Masern. Je nach Reiseziel wird Ihnen außerdem eine Impfung gegen Cholera, Japanische Enzephalitis, Typhus usw. empfohlen.
Für weitere Informationen empfiehlt das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Reisenden, rechtzeitig einen Termin in der Travel Clinic des Centre Hospitalier de Luxembourg (CHL) zu vereinbaren.
Einige kostenlose Impfstoffe
Die Impfstoffe des Luxemburgischen nationalen Programms werden den impfenden Ärzten vom Staat kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Patienten müssen dann lediglich die Kosten für den Arztbesuch bezahlen.
Einige Impfstoffe werden vollständig von der CNS (Nationale Gesundheitskasse) übernommen. Es handelt sich dabei um die Impfstoffe gegen:
- die saisonale Grippe für Personen ab 65 Jahren und bestimmte andere Zielgruppen
- invasive Infektionen durch Pneumokokken für gesunde Personen im Alter zwischen 65 und 85 Jahren und bestimmte andere Zielgruppen
- humane Papillomviren für Personen im Alter zwischen 9 und 21 Jahren sowie immungeschwächte Personen
Der elektronische Impfpass zum leichteren Nachweis von Impfungen
Wenn Sie in Luxemburg versichert sind, steht Ihnen mit dem elektronischen Impfpass (carnet de vaccination électronique – CVE) der Agentur eSanté ein digitales Tool zur Verfügung, mit dem Sie alle Informationen zu Ihren Impfungen zentralisieren können. Die Erstellung und das Ausfüllen übernimmt Ihr impfender Arzt, mit Ihrem Einverständnis. Er ersetzt den alten gelben Impfausweis, der jedoch zunächst weiterhin gültig bleibt.
Wussten Sie schon...?
Der erste Impfstoff wurde im 18. Jahrhundert vom englischen Arzt Edward Jenner erfunden. Damals stellte er fest, dass Menschen, die an einer von Kühen übertragenen Krankheit litten, die den Pocken sehr ähnlich war, gegen diese immun zu sein schienen. Eines Tages im Jahr 1796 beschloss er, diese Krankheit absichtlich auf einen kleinen Jungen zu übertragen und ihn einige Wochen später den Pockenvirus einzuimpfen. Der Junge erkrankte nicht daran. Die „Vakzination“ (also Impfung) war geboren, benannt nach „variolae vaccinae“, den Kuhpocken.
Es folgten mehrere Jahrhunderte des Experimentierens und Forschens, bis die WHO (Weltgesundheitsorganisation) in den 1960er Jahren ein globales Impfprogramm zum Schutz der Bevölkerung vor verschiedenen Viren und Bakterien ins Leben rief. Tatsächlich ist die Wirksamkeit von Impfstoffen erwiesen. Bis heute gelten die Pocken als ausgerottet, die Kinderlähmung ist aus Westeuropa verschwunden und andere schwere Krankheiten wie Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten gibt es in Luxemburg praktisch nicht mehr.
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