Rentenreform: Was sich 2026 verändert
Gute Nachrichten für Ihre Zukunft und Ihre Steuern!
Im Rahmen der neuen Rentenreform kündigt die luxemburgische Regierung eine Anhebung der Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Altersvorsorgeverträgen von 3.200 € auf 4.500 € pro Jahr und Person an (Artikel 111bis L.I.R.).
Das Ziel ist klar: Die dritte Säule der Rentenversicherung soll gefördert werden. Mit der Anhebung dieser Grenze möchte der luxemburgische Staat Eigeninitiative fördern und den Aufbau eines höheren Zusatzkapitals für die Altersvorsorge ermöglichen, während gleichzeitig die Steuerlast weiter gesenkt wird.
Wenn Sie bereits über einen individuellen Spar- oder Altersvorsorgevertrag verfügen, können Sie von dieser Reform profitieren, indem Sie die Höhe Ihrer jährlichen Einzahlungen anpassen, um die neue Obergrenze von 4.500 € zu erreichen.
Andernfalls ist es noch immer möglich, einen Rentenvertrag wie easyPROTECT Pension abzuschließen, um von der neuen Reform zu profitieren.
Erfahren Sie, warum es wichtig ist, sich schon heute gut auf seinen Ruhestand in Luxemburg vorzubereiten!