Zusammenprall mit einem anderen Fahrzeug, Zusammenstoß mit einem stehenden Auto, Auffahrunfall oder Schadensfall im Ausland: Diese Situationen gehören leider zu den Unwägbarkeiten des Straßenverkehrs. Wenn Sie wissen, wie Sie sich bei einem Autounfall verhalten müssen, können Sie ruhig bleiben, die Sicherheit der Personen gewährleisten, die gesetzlichen Vorschriften in Luxemburg einhalten und die Bearbeitung durch Ihre Versicherung erleichtern. Hier finden Sie einen praktischen Leitfaden, der Sie bei jedem Schritt begleitet.
Ein Autounfall beschränkt sich nicht nur auf die sichtbaren Schäden am Fahrzeug. Er kann auch Folgen haben:
- für Ihre Sicherheit und die der anderen Insassen
- für Ihre unmittelbare Mobilität
- für die Dauer und Höhe Ihrer Entschädigung
Die ersten Entscheidungen, die am Unfallort getroffen werden, sind oft entscheidend. Mit den richtigen Informationen können Sie Fehler vermeiden, Stress reduzieren und Ihre Rechte als Versicherter wahren.
Sichern Sie den Unfallort und die beteiligten Personen, um einen Folgeunfall zu vermeiden
Sobald sich ein Unfall ereignet hat, müssen Sie vorrangig an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Insassen denken:
- Schalten Sie zunächst den Motor aus und die Warnblinkanlage ein
- Legen Sie Ihre reflektierende Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen
- Wenn Sie sich in einer Ortschaft oder auf einer Landstraße befinden, sichern Sie die Unfallstelle, indem Sie Ihr Warndreieck an einer sicheren und gut sichtbaren Stelle hinter Ihrem Fahrzeug aufstellen, um andere Fahrer zu warnen.
Begeben Sie sich anschließend an einen sicheren Ort abseits des Verkehrs, um den Unfallbericht auszufüllen, beispielsweise auf einen Parkplatz oder auf das Gelände einer Tankstelle. Nach einem ersten Aufprall kommt es häufig zu Folgeunfällen, oft aufgrund mangelnder Sichtbarkeit oder unzureichender Kennzeichnung.
Wenn Personen verletzt sind, rufen Sie sofort den Notruf 112 für den Rettungsdienst und die 113 für die Polizei an.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Unfällen auf der Autobahn
Goldene Regel: Wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist, nehmen Sie die nächste Autobahnausfahrt oder fahren Sie zur nächsten Raststätte, um in aller Sicherheit einen Unfallbericht auszufüllen.
Ist dies nicht der Fall, parken Sie so weit rechts wie möglich (z. B. auf dem Standstreifen) und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Auf der Autobahn muss kein Warndreieck aufgestellt werden: Das Wichtigste ist, zunächst alle Insassen in Sicherheit zu bringen und sie von den Fahrzeugen und der Fahrbahn fernzuhalten. Nachdem alle Insassen ihre gelben oder orangefarbenen Warnwesten angezogen haben, müssen sie das Fahrzeug vorsichtig auf der rechten Seite verlassen und hinter der Leitplanke warten. Erst dann sollten Sie den Rettungsdienst rufen.
Wenn Sie in einem Tunnel feststecken, bleibt die Vorgehensweise dieselbe. Begeben Sie sich anschließend zur nächsten SOS-Nische, um sich in Sicherheit zu bringen und das Notruftelefon zu benutzen.
Wichtiger Hinweis :
Beachten Sie, dass es verboten ist, auf öffentlichen Strassen selbst einen Reifen zu wechseln oder Reparaturen durchzuführen. Versuchen Sie auch nicht, andere Fahrzeuge auf der Autobahn anzuhalten, indem Sie auf den Fahrspuren oder dem Standstreifen fahren. Wenn Ihr Auto liegen geblieben ist, rufen Sie einen Abschleppwagen, um Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich zu entfernen.
Muss man bei einem Unfall in Luxemburg immer die Polizei rufen?
Die Empfehlungen der Großherzoglichen Polizei sind eindeutig: Die Polizei muss insbesondere in folgenden Fällen gerufen werden:
- wenn es Verletzte gibt, auch wenn diese nur leicht verletzt sind, oder wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, rufen Sie den Polizeinotruf 113 an
- bei Uneinigkeit zwischen den Fahrern oder wenn Einwände gegen den Unfallbericht bestehen
- bei Fahrerflucht
- wenn öffentliches Eigentum beschädigt wurde
- wenn einer der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen scheint
Bei einem einfachen Sachschaden ohne Verletzte oder Streitigkeiten ist hingegen kein Polizeieinsatz erforderlich.
Unfälle mit einem Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer: erhöhte Wachsamkeit
Unfälle mit Fußgängern, Radfahrern oder Motorradfahrern erfordern besondere Aufmerksamkeit, da diese Verkehrsteilnehmer als wesentlich gefährdeter gelten. Die körperlichen Folgen können weitaus schwerwiegender sein, selbst wenn die Verletzungen nicht sofort sichtbar sind.
Die zu ergreifenden Maßnahmen sind dieselben wie bei einem Autounfall. In einer solchen Situation sollten Sie den Unfall niemals herunterspielen und sofort den Rettungsdienst (112 oder 113) rufen.
Allgemeine Regel bei Motorradunfällen:
Bewegen Sie eine verletzte Person nicht, es sei denn, es besteht unmittelbare Gefahr (Feuer, Explosionsgefahr oder Gefahr durch den Verkehr). Das Gleiche gilt für den Helm von Motorradfahrern, der nicht vor Eintreffen der Rettungskräfte abgenommen werden darf. Beobachten Sie in der Zwischenzeit das Opfer und beruhigen Sie es. Jede unnötige Bewegung des Opfers könnte seine Verletzungen verschlimmern.
Was ist bei einem Autounfall im Ausland zu tun?
Ein Unfall im Ausland mag komplexer erscheinen, aber die Vorgehensweise ist ähnlich. Verwenden Sie den europäischen Unfallbericht, überprüfen Sie, ob das Land auf Ihrer Versicherungsbescheinigung (ehemals „grüne Karte“) aufgeführt ist, und kontaktieren Sie Ihren Versicherer LALUX so schnell wie möglich.
Für die Feststellung der Haftung und der Entschädigung gilt das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, was manchmal zu Verzögerungen führen kann.
Tipps für eine gute Vorbereitung auf die Auslandsreise
- Nehmen Sie einen europäischen Unfallbericht mit, wenn Sie mit dem Auto verreisen oder vor Ort ein Fahrzeug mieten: Er ist nach wie vor das anerkannteste Dokument, um die Verfahren zu vereinfachen.
- Besorgen Sie sich die erforderlichen Dokumente: Prüfen Sie, ob ein internationaler Führerschein erforderlich ist (außerhalb Europas ist dieser meist obligatorisch).
- Überprüfen Sie die Sicherheitsausrüstung: Informieren Sie sich über die im Zielland vorgeschriebene Ausrüstung (z. B. Winterreifen, Verbandskasten).
- Planen Sie Ihre Route im Voraus: Informieren Sie sich über die Verkehrslage und die Straßenverkehrsordnung der Länder, die Sie durchqueren, z. B. Links- oder Rechtsverkehr, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln und zulässige Promillegrenzen.
- Fahren Sie defensiv: Halten Sie Sicherheitsabstände ein und seien Sie an Kreuzungen besonders aufmerksam.
Ich stoße beim Einparken gegen ein Auto, dessen Besitzer nicht anwesend ist?
In dieser Situation dürfen Sie den Unfallort auf keinen Fall verlassen, da Fahrerflucht streng bestraft wird.
Was Sie tun müssen:
- Sichern Sie die Unfallstelle und warten Sie: Parken Sie Ihr Fahrzeug und schalten Sie die Warnblinkanlage ein, dann warten Sie einen Moment, um zu sehen, ob der Besitzer zurückkommt.
- Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Wenn der Besitzer nicht auftaucht, hinterlassen Sie eine gut sichtbare Nachricht (hinter dem Scheibenwischer) mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und Ihrem Kennzeichen.
- Rufen Sie die Polizei: Es wird dringend empfohlen, die Polizei (113) zu rufen, um den Schaden festzustellen. Dies schützt Sie vor falschen Anschuldigungen wegen Fahrerflucht.
- Machen Sie Fotos und füllen Sie einen Unfallbericht aus: Geben Sie für die andere Partei „Parkendes Fahrzeug“ an.
Schritt 2: Der Unfallbericht ist ein wichtiges Dokument
Der Unfallbericht bildet die Grundlage für die Schadensakte . Er ermöglicht es den Versicherern, den Sachverhalt zu verstehen, die Haftungen zu beurteilen und die Entschädigungsmaßnahmen einzuleiten.
Es ist wichtig, den Unfallbericht leserlich und vollständig auszufüllen, sobald alle Insassen in Sicherheit sind. Eine einfache, aber genaue Skizze zusammen mit Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen erleichtert die Analyse des Falls erheblich.
Unterschreiben Sie niemals einen Unfallbericht, der nicht Ihrer Wahrnehmung der Tatsachen entspricht. Bei Uneinigkeit vermerken Sie dies bitte im Abschnitt „Eigene Bemerkungen“.
Weitere Tipps zum Ausfüllen Ihres Unfallberichts finden Sie in unserem speziellen Leitfaden.
Der Unfallbericht ist ausgefüllt. Was nun?
Sobald Ihr Unfallbericht ausgefüllt ist, geben Sie einfach dem anderen Fahrer eines der beiden Exemplare. Diese müssen dann an die jeweiligen Versicherer der Fahrer weitergeleitet werden.
Wichtige Dokumente, die Sie Ihrem Versicherer so schnell wie möglich vorlegen müssen:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Unfallbericht
- Fotos vom Unfall, den Schäden und der Position der Fahrzeuge
- die Kontaktdaten etwaiger Zeugen
- einen Polizeibericht, falls ein solcher erstellt wurde
- ein ärztliches Attest bei Verletzungen, auch wenn diese nur leicht sind
Je vollständiger Ihre Schadensmeldung ist, desto reibungsloser verläuft die Bearbeitung.
Wie melde ich einen Autounfall bei LALUX?
Wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihren LALUX Agenten und lassen Sie ihm die erforderlichen Unterlagen zukommen. Sie können Ihren Schaden auch über die Schadenabteilung oder über die App easyAPP bzw. im Kundenbereich easyAPP Home melden.
Was passiert nach der Meldung?
Sobald der Schaden gemeldet wurde, prüft die Versicherungsgesellschaft Ihren Vertrag und die abgeschlossenen Garantien. Je nach Art und Umfang des Schadens kann ein Kfz-Sachverständiger beauftragt werden, um den Schaden zu begutachten und festzustellen, ob das Fahrzeug reparabel ist und wie hoch die Reparaturkosten sind.
Die betroffenen Versicherer beraten sich dann anhand der Angaben im Unfallbericht, um die Haftung zu klären. Anschließend wird die Haftung festgestellt, sodass die Entschädigungsmodalitäten festgelegt werden können.
Wie funktioniert die Entschädigung?
In jedem Fall werden Sach- und Personenschäden, die Sie einem Dritten eventuell zufügen, von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, die für alle auf öffentlichen Strassen fahrenden Kraftfahrzeuge obligatorisch ist.
Die Entschädigung für Sachschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug hängt hingegen von den Garantien und Deckungen Ihres Kfz-Versicherungsvertrags ab.
Schritt 3: Pannenhilfe, Reparatur und Abschleppdienst – Ihr Versicherer ist für Sie da
Ein Schadensfall im Straßenverkehr beschränkt sich nicht auf Unfälle. Eine Panne, eine leere Batterie, ein geplatzter Reifen oder eine falsche Betankung können Ihr Fahrzeug ebenfalls lahmlegen, manchmal zum ungünstigsten Zeitpunkt. Deshalb ist es wichtig, im Voraus mit Ihrem Versicherer zu klären, ob die Art Ihres Versicherungsvertrags oder Fahrzeugs auch durch eine Garantie für Pannenhilfe abgedeckt ist.
Top Assistance: Sofortige Hilfe im Notfall
Mit der easyPROTECT Auto profitieren Sie automatisch vom Service Top Assistance, der in allen Formeln enthalten ist. Dieser Service ist rund um die Uhr verfügbar und gilt sowohl in Luxemburg als auch im Ausland in den Ländern, die von der Grünen Karte abgedeckt sind.
Pannenhilfe, Abschleppdienst und Weiterfahrt
Wenn das Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden kann, wird schnell eine Pannenhilfe oder ein Abschleppdienst organisiert. Je nach Situation wird Ihr Auto zu einer Werkstatt oder nach Hause gebracht.
Top Assistance kümmert sich auch um die Insassen. Bei längerem Stillstand werden Lösungen angeboten, um Ihre Mobilität zu gewährleisten, wie z. B.:
- ein Ersatzfahrzeug (je nach Formel für bis zu mehreren Tagen)
- Organisation Ihrer Rückfahrt nach Hause
- Hilfe bei der Unterbringung, falls erforderlich
Das Ziel ist einfach: Sie sollen nicht festsitzen und Ihre Reise ganz entspannt fortsetzen können.
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Fehler, die Sie nach einem Autounfall vermeiden sollten
Bestimmte Fehler treten häufig auf und können die Bearbeitung erschweren:
- den Unfallort verlassen, ohne die Stelle zu sichern und einen Unfallbericht zu erstellen
- das Vergessen, Fotos (Nahaufnahmen und Gesamtansichten) zu machen und den Unfall ordnungsgemäß zu dokumentieren
- das Überschreiten der Meldefristen
- die Reparatur des Fahrzeugs vor der Begutachtung oder ohne Zustimmung Ihres Versicherers
Ob Unfall oder Panne – es ist wichtig, richtig zu reagieren. Um für den Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, für jedes Auto reflektierende Sicherheitswesten (für alle Insassen), ein Warndreieck, ein Mobiltelefon (mit aufgeladenem Zusatzakku) und einen leeren Unfallbericht griffbereit zu haben.
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